
Gehört das eigene Homeoffice mit zum Hausrat?
Viele Menschen arbeiten ganz oder teilweise von zuhause aus. Dem entsprechend gibt es mit vielen Arbeitgebern eine umgangssprachlich oftmals als “Homeoffice-Regelgung” bezeichnete Absprache. Im Zuge dessen befinden sich dann auch oft Arbeitsmaterialien und Arbeitsgerät der Firma bei einem zuhause. So kommt es zum Beispiel sehr oft vor, dass Arbeitnehmer einfach ihren Firmenlaptop mit nach Hause nehmen und dort weiter arbeiten.
Doch was ist, wenn diese Gerätschaften zu Schaden kommen, zum Beispiel im Rahmen eines Brandes oder Hochwasser? Was ist, wenn man über Hausratversicherung verfügt – sind diese Dinge mit dann mit versichert?
Um diese Frage zu klären, sollte man zunächst einmal analysieren um was für eine Art von “Homeoffice” es sich überhaupt handelt. Es man beispielsweise selbstständiger Einzelunternehmer, so kann das Laptop oder was sonst noch mit zum Office zählt, auch durchaus mit zum persönlichen Eigentum zählen und ist somit über eine entsprechende Hausratversicherung selbstverständlich mit versichert.
Anders sieht es aus, wenn man als Angestellter das Laptop seines Arbeitgebers mit nach Hause nimmt. Hier kann es durchaus vorkommen, dass die Versicherung im Schadenfall die Zahlung verweigert, da es ja im eigentliche Sinne nicht zum eignen Hausrat gehört.
Allerdings sollte man für den Fall wissen, dass hier in aller Regel die entsprechenden Versicherungen des Arbeitgebers greifen. Man muss also keine Sorgen haben, hier auf seinen Kosten sitzen zu bleiben.