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Wenn Sie einen Anwalt suchen, der Ihre Sprache spricht und nicht mit Fremdwörtern und juristischen Fachausdrücken um sich schmeißt, der Erfahrung und Spezialisierung gleichermaßen mit sich bringt und der sich hundertprozentig auf die jeweilige Rechtsberatung einlässt, dann sind Sie bei Kramer & Partner Rechtsanwälte gut aufgehoben.
Durch regelmäßige Fortbildungen sind die Anwälte dieser Kanzlei immer auf dem neuesten Stand. Sie hören ihren Kunden genau zu, stellen wichtige Fragen und beraten sie ausführlich. Denn nur durch gegenseitiges Verständnis und Vertrauen kann eine Basis geschaffen werden, mit der man in jedem Rechtsstreit gut gewappnet ist.

Spezialisierung auf IT-Recht:
In der heutigen Zeit wird die IT-Branche immer wichtiger. In dieser schnelllebigen Szene ist es besonders wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Außerdem kommt es besonders in dieser Branche häufig zu Rechtsstreitigkeiten. In diesem Fall ist es wichtig, einen Anwalt zu haben, der sich auf das IT-Recht spezialisiert hat.
Wer sich über Neuheiten in Sachen IT-Recht informieren möchte, sollte unbedingt regelmäßig Seminare zu diesem Thema besuchen. Der Rechtsanwalt Stefan G. Kramer und seine Kollegin Susan B. Rausch halten im Jahr 2011/12 einige Seminare zum Thema Allgemeines Vertragsrecht für IT-Unternehmen. Stefan G. Kramer arbeitet seit 1996 als Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht. Er spezialisierte sich in den Jahren nach 1998 auf Softwarelizenzrecht. Seine Aufgabe ist es, Kunden bei Vertragsverhandlungen zu beraten und Verträge zu erstellen. Seit 2000 führt er auch selbst Seminare zu besonders wichtigen IT-Themen. Auch Susan B. Rausch engagiert sich für gewerblichen Rechtsschutz. Ihre Fachgebiete sind Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht. Frau Rausch ist US-Amerikanerin und deshalb bei internationalen Vertragsverhandlungen besonders gut.

Näheres zum Seminar:
Die Kosten pro Seminar belaufen sich von 265,– bis 315,–. Inbegriffen sind natürlich diverse Erfrischungen, Pausensnacks und das Mittagessen sowie ein vollständiges Skript inklusive Folienpräsentation. Anmelden kann man sich per Fax oder E-Mail. Die Teilnehmerzahl pro Einzelveranstaltung ist begrenzt, außerdem behalten sich die Veranstalter das Recht vor, ein Seminar aufgrund zu weniger Teilnehmer bis zu zehn Tage vor dem Termin zu streichen. Auch Teilnehmer können bis zu zehn Tage vor dem Seminar absagen. Wer danach absagt, muss eine Pauschale von 50,– bezahlen. Um die Pauschale zu umgehen, kann man auch eine andere Person hinschicken.
Wenn ein Seminar komplett belegt ist, kann man sich auf die Warteliste schreiben lassen, da erfahrungsgemäß immer zwei bis drei Personen kurzfristig absagen.

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